Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、在解

本条规定采取的任何
时措施之前,如果有可
,
求缔约国应当给
求缔约国以说明继续保持该措施的理由的机会。




