15.Jeder Vertragsstaat ist insbesondere bestrebt, innerhalb seiner eigenen Institutionen und in seiner Rechtsordnung Verhaltenskodizes oder Verhaltensnormen für die korrekte, den Begriffen der guten Sitte entsprechende und ordnungsgemäße Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben anzuwenden.
二、各缔约国均尤其应当努力
本国
体制和法律制度范围内适用正确、诚实和妥善履行公务
行为守则或者标准。