5.Die Vertragsstaaten bemühen sich, vorbehaltlich ihres innerstaatlichen Rechts, für Straftaten, auf die dieser Artikel Anwendung findet, die Auslieferungsverfahren zu beschleunigen und die diesbezüglichen Beweiserfordernisse zu vereinfachen.
对于本条所适用的任何犯罪,缔约国应在符合本国法律的情况下,努力加快引渡程序并简

有关的证据要求。