Ebenso trifft jeder Vertragsstaat die erforderlichen Maßnahmen, um seine Zuständigkeit zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Straftat des Verschwindenlassens dann zu begründen, wenn der Verdächtige sich in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet befindet und dieser ihn nicht im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen an einen anderen Staat ausliefert oder übergibt oder an ein internationales Strafgericht überstellt, dessen Gerichtsbarkeit er anerkannt hat.
二、 各缔约国还应采取必要措施,在指称罪犯留在任何
国管
土上时,确定对
强迫失踪罪案
司法管
权,除非
国根据其国际义务将嫌犯引渡
给另一国家,
给
国承认其管
权
某个国际刑事法庭。